Architekt muss auf Notwendigkeit eines Baugrundgutachtens hinweisen!
OLG München, Beschluss vom 23.07.2015 – 9 U 4888/14 Bau

Der mit der Grundlagenermittlung beauftragte Architekt hat den Bauherrn auf die Notwendigkeit eines Baugrundgutachtens und die damit bestehenden Kostenrisiken hinzuweisen.
(Quelle: http://www.ibr-online.de)

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