Baugrunduntersuchungen sind Auftraggebersache!
Der Auftraggeber muss dem Auftragnehmer ausreichende Bodenanalysen zu Verfügung stellen. Es hat entsprechende Beprobungen zu beauftragen und für den Fall unzureichender Analysen diese nachzuholen. Darauf weist das OLG Köln in seinem Urteil vom 14.12.2018 hin.
OLG Köln, Urteil vom 14.12.2018 – 19 U 27/18