Baubetreuer muss keine § 648a BGB-Sicherheit stellen!
OLG Koblenz, Urteil vom 02.07.2015 – 1 U 1433/14

Lässt die Inhaberin eines einzelkaufmännischen Unternehmens im Auftrag der Bauherren die Herstellung eines Einfamilienhauses ausführen, ohne dass die Verfügung über die Finanzierungsmittel in den Händen eines Baubetreuers liegt, so bleibt sie gegenüber ihrem Subunternehmer von der Pflicht zur Bauhandwerkersicherung ausgenommen.*)
(Quelle: http://www.ibr-online.de)

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