Architekt muss Balkonsanierung besonders intensiv überwachen! Der Architekt muss sein Augenmerk im Rahmen der Bauleitung/-überwachung insbesondere auf schwierige oder gefahrenträchtige Arbeiten, typische Gefahrenquellen und kritische Bauabschnitte richten, wozu Betonierungs- und Bewehrungsarbeiten, Ausschachtungs- und Unterfangungsarbeiten sowie vergleichbare Arbeiten gehören. Wird ein Architekt mit der Überwachung der Ausführung der an den Metall- und Stahlbauer übertragenen Arbeiten beauftragt, hat er sich die von diesem erstellten Planungsunterlagen vorlegen zu lassen, diese zu überprüfen und gegebenenfalls danach zu kontrollieren, ob ein statischer Nachweis für die geplanten Metallarbeiten (hier Balkongeländer) vorhanden ist, und schließlich zu überwachen, inwieweit die Ausführung den erstellten Plänen entspricht, so das OLG Düsseldorf.