Mangel kann nicht beseitigt werden: Auftraggeber darf Vorschuss behalten!
Führt die durch eine Drittfirma durchgeführte Nachbesserung zu keiner fachgerechten Mängelbeseitigung, steht dem Auftragnehmer nach Ansicht des OLG München kein Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Vorschusses zu, sofern der Auftraggeber seine Aufwendungen für erforderlich halten durfte.
OLG München, Beschluss vom 10.12.2015 – 27 U 2588/15 Bau;
BGH, Beschluss vom 18.07.2018 – VII ZR 8/16 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen)