Bauteile ohne Prüfzeichen verwendet: Installateur haftet nicht für Wasserschaden!
Verwendet der Installateur bei einer Sanitärinstallation einen Kugelhahn, der entgegen Ziff. 2.2.2 DIN 1988 Ziff. 2 kein Herstellerkennzeichen trägt, ist er nach Ansicht des OLG Karlsruhe nicht für einen Wasserschaden wegen einer mangelhaften Dichtung des Bauteils verantwortlich, wenn der Mangel für den Installateur nicht erkennbar war. Denn die maßgebliche DIN-Norm dient nicht der Qualitätssicherung des Bauteils, sie soll vielmehr eine Identifizierung und Inanspruchnahme des Herstellers bei Qualitätsmängeln ermöglichen.
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20.09.2017 – 9 U 21/16