Wer einen Architekten aus Beratungsverschulden in Anspruch nehmen will, muss ihn auf sämtliche relevanten bekannten Umstände sowie auf erkennbare Fehlvorstellungen hinweisen.
OLG Celle, Urteil vom 20.07.2017 – 16 U 124/16
Wer einen Architekten aus Beratungsverschulden in Anspruch nehmen will, muss ihn auf sämtliche relevanten bekannten Umstände sowie auf erkennbare Fehlvorstellungen hinweisen.
OLG Celle, Urteil vom 20.07.2017 – 16 U 124/16