Baugenehmigung wird später als erwartet erteilt: Bauträger muss Vertragsstrafe zahlen!
Der Anspruch des Auftraggebers auf Zahlung einer Vertragsstrafe entfällt, wenn der gesamte Zeitplan durch Umstände völlig umgeworfen wird, die vom Auftragnehmer nicht zu vertreten sind. Den Auftragnehmer trifft die Darlegungs- und Beweislast für seine Behauptung, der Zeitplan sei durch von ihm nicht zu vertretende Umstände gestört worden. Die Tatsache, dass die Baugenehmigung später als erwartet [...]